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Unterer Großhartmannsdorfer Teich

Unterer Großhartmannsdorfer Teich, 09618, Großhartmannsdorf, Sachsen

Schutzgebiet – Regeln prüfen

Unterer Großhartmannsdorfer Teich in Großhartmannsdorf liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Großhartmannsdorfer Großteich). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.

Quelle & Nachweis

Liegt im Naturschutzgebiet „Großhartmannsdorfer Großteich“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt. Maßgeblich: Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 25.11.1997 (SächsABl. S.1241).

Lage

50.80830, 13.33826 · Route planen

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