- Woher stammen die Angaben zur Hundeerlaubnis?
- Aus den amtlichen Badegewässer-Registern der Bundesländer (u. a. Badestellen-Finder Schleswig-Holstein, Badegewässer-Atlas Niedersachsen) sowie aus den Schutzgebietsdaten des Bundesamts für Naturschutz. Bei jedem Eintrag ist die Quelle verlinkt.
- Was bedeutet „Schutzgebiet – Regeln prüfen“?
- Die Badestelle liegt in einem Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Vogelschutzgebiet. Dort gilt die jeweilige Schutzgebietsverordnung – meist Leinenpflicht, teils ein vollständiges Hundeverbot. Es ist kein automatisches Hundeverbot.
- Sind die Angaben rechtsverbindlich?
- Nein. Die Angaben geben den Stand der amtlichen Quellen wieder. Vor Ort gilt immer die Beschilderung.