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Strandabschnitt I

PFXC+2F, Langeoog

Schutzgebiet – Regeln prüfen

Strandabschnitt I in Langeoog liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Niedersächsisches Wattenmeer). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.

Quelle & Nachweis

Liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt.

Lage

53.75436, 7.48168 · Route planen

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