Strandabschnitt I
PFXC+2F, Langeoog
Schutzgebiet – Regeln prüfen
Strandabschnitt I in Langeoog liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Niedersächsisches Wattenmeer). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.
Quelle & Nachweis
Liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt.
Lage
53.75436, 7.48168 · Route planen