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Rückershäuser Teich

Rückershäuser Teich, 34626, Neukirchen, Hessen

Schutzgebiet – Regeln prüfen

Rückershäuser Teich in Neukirchen liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Knüll). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.

Quelle & Nachweis

Liegt im Naturpark „Knüll“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Landschaftsschutzgebieten und Naturparken gelten je nach Verordnung Leinen- oder Wegegebote. Maßgeblich: Erklärung zum Naturpark im Staatsanzeiger für das Land Hessen - StAnz. 22/2021 S. 720.

Lage

50.87244, 9.32360 · Route planen

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