Niedrigwasserlache Rückhaltebecken Stöhna
Rückhaltebecken Stöhna, Böhlen
Schutzgebiet – Regeln prüfen
Niedrigwasserlache Rückhaltebecken Stöhna in Böhlen liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Rückhaltebecken Stöhna). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.
Quelle & Nachweis
Liegt im Naturschutzgebiet „Rückhaltebecken Stöhna“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt. Maßgeblich: Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes "Rückhaltebecken Stöhna" (SächsABl. 2000 S. 14).
Lage
51.22792, 12.39843 · Route planen