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Niedrigwasserlache Rückhaltebecken Stöhna

Rückhaltebecken Stöhna, Böhlen

Schutzgebiet – Regeln prüfen

Niedrigwasserlache Rückhaltebecken Stöhna in Böhlen liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Rückhaltebecken Stöhna). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.

Quelle & Nachweis

Liegt im Naturschutzgebiet „Rückhaltebecken Stöhna“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt. Maßgeblich: Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes "Rückhaltebecken Stöhna" (SächsABl. 2000 S. 14).

Lage

51.22792, 12.39843 · Route planen

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