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Langerönner See

Schutzgebiet – Regeln prüfen

Langerönner See liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Biesenthaler Becken). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.

Quelle & Nachweis

Liegt im Naturschutzgebiet „Biesenthaler Becken“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt. Maßgeblich: Verordnung über das Naturschutzgebiet "Biesenthaler Becken" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 11.10.1999.

Lage

52.74265, 13.61067 · Route planen

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