Kreuzweiher
Kreuzweiher, 88099, Neukirch, Baden-Württemberg
Schutzgebiet – Regeln prüfen
Kreuzweiher in Neukirch liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Kreuzweiher-Langensee). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.
Quelle & Nachweis
Liegt im Naturschutzgebiet „Kreuzweiher-Langensee“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt. Maßgeblich: GBl. 1974, S. 54.
Lage
47.64732, 9.68070 · Route planen