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Kreuzweiher

Kreuzweiher, 88099, Neukirch, Baden-Württemberg

Schutzgebiet – Regeln prüfen

Kreuzweiher in Neukirch liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Kreuzweiher-Langensee). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.

Quelle & Nachweis

Liegt im Naturschutzgebiet „Kreuzweiher-Langensee“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt. Maßgeblich: GBl. 1974, S. 54.

Lage

47.64732, 9.68070 · Route planen

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