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Hälterteich

Hälterteich, 03185, Teichland, Brandenburg

Schutzgebiet – Regeln prüfen

Hälterteich in Teichland liegt in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Peitzer Teiche mit dem Teichgebiet Bärenbrück und Laßzinswiesen). Dort gelten die Regeln der Schutzgebietsverordnung – in der Regel Leinenpflicht, teils ein Hundeverbot.

Quelle & Nachweis

Liegt im Naturschutzgebiet „Peitzer Teiche mit dem Teichgebiet Bärenbrück und Laßzinswiesen“ (BfN-Schutzgebietsdaten). In Naturschutzgebieten und Nationalparken gilt nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung regelmäßig Leinenpflicht; teilweise ist das Mitführen von Hunden ganz untersagt. Maßgeblich: Verfügung des Regierungsbevollmächtigten der Bezirksverwaltungsbehörde Cottbus der Bezirksverwaltungsbehörde Cottbus vom 24.09.1990.

Lage

51.84307, 14.43503 · Route planen

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